Bibliotheksausweis
Die Einrichtungen der Bibliothek sind öffentlich. Das Verhältnis zwischen Benutzerinnen und Benutzern und der Bibliothek wird durch die Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken geregelt.
Die Bestände in den Lesesälen können auch ohne Bibliotheksausweis benutzt werden. Einen Bibliotheksausweis benötigen Sie für die Bestell- und Kontofunktionen im Passauer Suchportal und für die Ausleihe von Literatur.
Für Studierende und Beschäftigte gilt:
Die CampusCard ist gleichzeitig Bibliotheksausweis.
Nicht-Universitätsangehörige können einen kostenfreien Bibliotheksausweis online beantragen.
Die CampusCard bzw. der Bibliotheksausweis gilt auch für die Staatliche Bibliothek Passau in der Michaeligasse 11.
Auf der Rückseite der CampusCard bzw. des Bibliotheksausweises steht Ihre UB-Benutzernummer, die Sie für Bestellungen und Kontofunktionen im Passauer Suchportal und für das Auffinden für Sie bereit gelegter Literatur benötigen.
- Ausleihkonditionen für Studierende siehe Leihfristen.
- Für Fernleihkopien können Kosten entstehen, siehe Fernleihe.
- Bei nicht fristgerecht abgegebenen Medien erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung.
- Bei Exmatrikulation erlischt die Bibliotheksberechtigung. Sie können dann einen Bibliotheksausweis für Nicht-Universitätsangehörige beantragen.


- Ausleihkonditionen für Beschäftigte siehe Leihfristen.
- Für Fernleihkopien können Kosten entstehen, siehe Fernleihe.
- kostenfreie Mahnung


Die Benutzung der Bestände im Lesesaal und andere Services sind ohne Ausweis möglich. Ein Bibliotheksausweis ermöglicht eine erweiterte Nutzung.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Bibliotheksauweises ist ein Wohnsitz in Deutschland oder Österreich. Die Ausstellung des Bibliotheksausweises ist kostenlos.
Bibliotheksausweis bitte über das Online-Formular beantragen.
Sie können den Bibliotheksausweis einen Arbeitstag nach Bestellung an der Zentralen Information in der Zentralbibliothek, Innstraße 29, abholen. Deren Öffnungszeiten finden Sie hier. Die Abholung außerhalb dieser Zeiten kann im Einzelfall gesondert vereinbart werden. Schreiben Sie dazu eine E-Mail an ubausweise@uni-passau.de.
Auch am Ausleihschalter der Staatliche Bibliothek Passau, Michaeligasse 11, werden Bibliotheksausweise ausgestellt.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und, falls aus diesem Dokument der derzeitige Wohnsitz nicht hervorgeht, auch eine Meldebescheinigung mit.
Bei der Abholung muss die Erklärung zum Telekommunikationsgesetz unterschrieben werden.
Unter-18-Jährige brauchen außerdem die von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Genehmigungserklärung für Minderjährige und die Erklärung zum Telekommunikationsgesetz.
- Ausleihkonditionen für Nicht-Universitätsangehörige siehe Leihfristen.
- Für Fernleihkopien können Kosten entstehen, siehe Fernleihe.
- Bei nicht fristgerecht abgegebenen Medien erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung.


Sonderausweise gibt es für:
- Promovierende, die nicht an der Universität Passau beschäftigt sind
- Mitglieder des AlumniClub
- Behörden und Institutionen aus Stadt und Region
- Universitätsbeschäftigte im Ruhestand
- Beschäftigte des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz
- Personen mit Einschränkungen
Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte per E-Mail an: ubausweise@uni-passau.de
Erforderliche Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass;
bei Promovierenden zudem ein formloses Schreiben des betreuenden Lehrstuhls über die Dauer der Promotion.
- Ausleihkonditionen für Personen mit Sonderausweis siehe Leihfristen.
- Für Fernleihkopien können Kosten entstehen, siehe Fernleihe.
- Bei nicht fristgerecht abgegebenen Medien erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung.


Für Ehrenpersonen (Ehrensenatorinnen und -senatoren, Ehrenbürgerinnen und -bürger) der Universität Passau steht die personalisierte CampusCard zur Verfügung. Ehrenpersonen werden nur auf Beschluss des Senats ernannt.
- Ausleihkonditionen für Ehrenpersonen siehe Leihfristen
- kostenfreie Mahnung


Kontosperrung
Ihr Konto im Passauer Suchportal kann aus folgenden Gründen gesperrt sein:
Sie haben
- Ihre Bücher nicht fristgerecht zurückgegeben
- Bücher aus dem Abholungsbereich nicht verbuchen lassen
- keine E-Mail-Adresse angegeben
- keine Korrespondenzadresse in Deutschland oder Österreich angegeben:
Die Änderung der Adresse können nur Sie selbst im Campusportal nach dieser Anleitung durchführen.
Die genauen Angaben über die Kontosperre entnehmen Sie bitte Ihrem Benutzerkonto. Wenden Sie sich bitte an die Zentrale Information.
Ausweisverlust
Um Missbrauch zu vermeiden, muss der Verlust der CampusCard bzw. des Bibliotheksausweises sofort bei der Zentrale Information gemeldet werden.
Studierende und Beschäftigte müssen über StudIP eine neue CampusCard beantragen.
Alle anderen Bibliotheksbenutzerinnen und -benutzer erhalten einen Ersatzausweis in der Zentralbibliothek.