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Semesterapparate

Semesterapparate enthalten Bücher, Aufsatzkopien und andere Materialien aus dem Bestand der Bibliothek, die von Lehrpersonen zur Unterstützung einer Lehrveranstaltung zusammengestellt werden. Am  Standort in der Zentralbibliothek (Lernraum Zentralbibliothek) oder einem der anderen Lesesäle wird der Semesterapparat mit dem Namen der Lehrperson bzw. mit dem Thema der Lehrveranstaltung gekennzeichnet. Medien aus Semesterapparaten sind nicht entleihbar und ausschließlich zur Nutzung in den Räumen der Bibliothek bestimmt.

Bücher, Aufsatzkopien u.a.

Herkömmliche Semesterapparate enthalten Bücher, Aufsatzkopien und andere Materialien aus dem Bestand der Bibliothek, die von Lehrpersonen zur Unterstützung einer Lehrveranstaltung zusammengestellt werden.

Am  Standort in der Zentralbibliothek (= im Lernraum, Eingangsebene) oder einem der anderen Lesesäle wird der Semesterapparat mit dem Namen der Lehrperson bzw. mit dem Thema der Lehrveranstaltung gekennzeichnet.

Die Bestände der Semesterapparate sind nicht ausleihbar!

Gesetzliche Bestimmungen Papierkopien in Semesterapparaten

  • Zulässig sind Vervielfältigungen für den eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, d. h. jede/r einzelne Studierende darf für sich selbst Kopien anfertigen.
  • Dozierende dürfen nicht für alle Teilnehmer einer Lehrveranstaltung Kopien anfertigen. Das Verteilen von "Klassensätzen" analoger Kopien ist an Hochschulen nicht erlaubt.
  • Für Prüfungen ist eine Vervielfältigung in der erforderlichen Anzahl nach § 53 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UrhG aber möglich.

vgl. Urheberrechtsgesetz § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

Wenn Sie einen Semesterapparat einrichten wollen

wenden Sie sich bitte vorab an die Ansprechpersonen der Fachreferate.

Zudem bitten wir Sie unsere Richtlinien für die Aufstellung der Semesterapparate zu beachten.

Urheberrecht in Unterricht und Lehre

Seit dem 01. März 2018 gelten die Regelungen des neuen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG). Informationen der Universität Passau zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Materialien in Unterricht und Lehre.

Was darf eingestellt werden?

  • Buchauszüge, Zeitungs- und Zeitschriftenaufsätze aus dem Bestand der Universitätsbibliothek und Fernleih-Kopien vom Bestand aus anderen Bibliotheken.
     
  • kleine Werkteile, nicht ganze Bücher: Wenn das Material urheberrechtlich geschützt ist, setzt das Urheberrecht elektronischen Semesterapparaten enge Grenzen: es dürfen nur kleine Teile von Büchern eingestellt werden: max. 15 % des Seitenumfangs, aber nicht mehr als 100 Seiten, wobei alle zugänglich gemachten Teile zu summieren sind.
     
  • Aufsätze aus gedruckten Zeitungen oder Zeitschriften (aus dem Bestand der Universitätsbibliothek) dürfen vollständig verwendet werden, insoweit der Umfang nicht mehr als 40% der gesamten Zeitung oder des Zeitschriftenheftes beträgt.
     
  • Ausdrucke aus Datenbanken dürfen nicht digitalisiert werden, es sei denn, der Artikel kann auch außerhalb der Datenbank gefunden werden.
     
  • Kostenlos im Internet herunterladbare Dokumente, Artikel und Webseiten sind urheberrechlich geschützt. Diese dürfen zwar verlinkt, aber nicht hochgeladen werden.
     
  • Urheberrechtsfreie Werke (70 Jahre nach dem Tod eines Autors) dürfen komplett digitalisiert und bereitgestellt werden, sofern keine weiteren Rechte Dritter vorliegen.
     
  • Werke mit freien Lizenzen (Open Access, Creative Commons, …) dürfen eingestellt werden.
     
  • Selbst erstellte Werke oder Werke Dritter mit Zustimmung der Rechteinhabenden: Präsentationsfolien (mit Abbildungen, Zitaten etc.), Vorlesungsskripte (mit Abbildungen, Zitaten etc.), Seminarpläne, Literaturlisten, Übungsaufgaben und Musterlösungen, Zusammenfassungen, Fallbeschreibungen, Protokolle.
     
  • Druckwerke geringen Umfangs (aus dem Bestand der Universitätsbibliothek) bis max. 25 Seiten dürfen komplett digitalisiert werden. Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen,  Gedichte, kurze Artikel und Erzählungen, kürzere wissenschaftliche Aufsätze, Liedtexte und Lieder gelten als Werke geringen Umfangs.
     
  • Auszüge aus Schulbüchern nur mit Einwilligung des Verlages.
     
  • Einzelne Abbildungen und Fotos, urheberrechtlich geschützte Musikaufnahmen (< 5 Minuten), urheberrechtlich geschützte Filme (< 5 Minuten, Kinofilme älter als 2 Jahre), Notenedition (< 6 Seiten).
     

Diese Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar, sondern sind lediglich Hinweise auf rechtliche Rahmenbedingungen und die Praxis an der Universität Passau.

Alternative: Lizenzierte E-Books und Artikel verlinken!

Um nicht von den Regelungen des § 52a betroffen zu sein, sollten E-Book-Kapitel und Artikel aus E-Journals nicht hochgeladen, sondern nur verlinkt werden. Für das Uni-Netz lizenzierte E-Book(-Kapitel) und Artikel in E-Journals können -  rechtlich unbedenklich - in Lernmanagementsystemen oder elektronischen Semesterapparaten durch Verlinkung erreichbar gemacht werden. Bedenken Sie dabei, dass die Studierenden häufig nicht auf dem Campus sind, wenn sie auf die Materialien zugreifen wollen.

Sie können einen Link so gestalten, dass Universitätsangehörige mit ZIM-Kennung die Texte auch von außerhalb des Campus erreichen. Hinweise zum Verlinken von E-Ressourcen

Bereitstellung in Stud.IP

Die gescannten Werke oder Werkteile dürfen in login-geschützten Netzwerken wie Stud.IP den Teilnehmenden einer Lehrveranstaltung zugänglich gemacht werden. 

Zulässig ist lediglich die Bereitstellung für die Dauer der Lehrveranstaltung, nicht die dauerhafte Bereitstellung.

Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen sind die einstellenden Lehrpersonen verantwortlich.

Nicht erlaubt ist die Einstellung von Werken oder Werkteilen in elektronische Semesterapparate, wenn der Rechteinhaber (Verlag) diese in digitaler Form für die Nutzung im Netz der jeweiligen Einrichtung (Universität Passau) zu angemessenen Bedingungen anbietet. Über www.digitaler-semesterapparat.de können Sie selbst feststellen, ob das von Ihnen zur (Teil-)Digitalisierung vorgeschlagene Werk unter diese Regelung fällt. Ist dies der Fall, kann die UB Passau das betreffende Werk nicht für ihre elektronischen Semesterapparate digitalisieren.

Scan-Service für elektronische Semesterapparate

Als Lehrende der Universität Passau haben Sie die Möglichkeit, Artikel aus Fachzeitschriften und kleine Teile von Büchern aus dem Bestand der Universitätsbibliothek zur Verwendung in elektronischen Semesterapparaten digitalisieren zu lassen.Der Scan-Service gilt lediglich für Werke aus dem Bestand der Universitätsbibliothek - zur Verwendung der Digitalisate in elektronischen Semesterapparaten.

Formular für Scan-Auftrag

Praktische Hinweise zum Scanauftrag

  • Senden Sie die Bücher bzw. Kopien zusammen mit dem Antragsformular an: Universitätsbibliothek, Scan-Service Elektronische Semesterapparate
  • Wollen Sie mehrere Aufsätze/Kapitel eines Buches digitalisieren lassen, genügt ein ausgefülltes Formular mit entsprechenden Vermerken.
  • Eingereichte Vorlagen werden nach dem Scannen per Hauspost an die Auftraggeber zurückgeschickt.
  • Die Digitalisate (PDF) werden per E-Mail an die Auftraggeber/-innen versandt.
  • Rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 5 Werktagen.

Kontakt Scan-Service

Aufträge oder Fragen können via E-Mail an ubinfo@uni-passau.de geschickt werden.

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