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Vorläufige Einigung mit VG Wort

Die bisherige pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort nach § 52 a UrhG kann zunächst bis zum 30. September 2017 fortgeführt werden.

| Lesedauer: 1 Min.

Dies teilte die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in einer Pressemitteilung am 23.12.2016 mit. Bis zum 30.09.2017 können weiterhin urheberrechtlich geschützte Texte im Rahmen und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben in den Lernmanagementsystemen wie Stud.IP, ILIAS, Moodle oder in elektronischen Semesterapparaten durch Dozierende bereitgestellt und von Studierenden heruntergeladen werden.

Hinweis für Dozierende: Beim Upload von Dokumenten in Stud.IP bleibt die neu eingeführte Abfrage des Lizenzstatus erhalten, um für die möglicherweise zu erwartenden Änderungen nach dem 30.09.2017 vorbereitet zu sein. Bitte geben Sie stets den korrekten Lizenzstatus an. Dokumente mit dem Status "Publizierte Texte ohne erworbene Lizenz oder gesonderte Erlaubnis" bleiben entsprechend der neuen Einigung noch bis 30.09.2017 für Studierende verfügbar.

Weitere Informationen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte nach § 52a UrhG finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek.

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