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Universität Passau lehnt Rahmenvertrag der VG-Wort ab

Die Universitätsleitung hat beschlossen, dem neuen Rahmenvertrag mit der VG Wort nicht beizutreten. Ab 1. Januar 2017 kommen daher auf die Mitglieder der Universität Passau erhebliche Veränderungen zu.

| Lesedauer: 2 Min.

Der Rahmenvertrag, den Bund, Länder und VG Wort ausgehandelt haben, sieht vor, dass vom 01.01.2017 an Auszüge aus urheberrechtlich geschützten Werken einzeln erfasst, der VG Wort gemeldet und von der Universität Passau bezahlt werden müssen. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach die bisherige pauschale Zahlung für digitale Semesterapparate nach § 52a UrhG nicht gerechtfertigt sei. Die Kultusministerkonferenz und die VG Wort hatten sich Ende September 2016 auf einen neuen Rahmenvertrag verständigt, der dies berücksichtigt.

Demnach müssen Lehrende und Forschende an den Hochschulen künftig die von ihnen genutzten Texte einzeln erfassen und die Nutzungsdaten selbstständig an die VG Wort melden. Wenn die Hochschulen dem Vertrag beitreten, sind sie direkte Vertragspartnerinnen der VG Wort und somit auch verantwortlich für die ordnungsgemäßen Meldungen der Nutzungen durch die Lehrenden und Forschenden an die VG Wort.

Aus Sicht der Universitätsleitung stellt dies einen unverhältnismäßigen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Beschäftigten dar. Sie hat deshalb beschlossen, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten.

Für Sie als Dozentin oder Dozent heißt dies:

  • Sie können bis 31.12.2016 Ihre Materialien über Lernmanagementsysteme oder passwortgeschützte Webseiten bereitstellen.
  • Von 01.01.2017 an dürfen Sie nur noch Texte zugänglich machen, die Sie selbst erstellt haben oder bei denen Sie die Zustimmung der Rechteinhaber eingeholt haben. Das Hochladen urheberrechtlich geschützter veröffentlichter Sprachwerke ist nicht mehr zulässig. Dazu zählen Zeitungs- und Zeitschriftenartikel, Buchauszüge und auf Webseiten veröffentlichte Texte.
  • Müssen die bisherigen Dokumente bei Veranstaltungen im aktuellen Semester oder vergangener Semester, oder sogar alle Veranstaltungen in Stud.IP gelöscht werden?

    Nein, Sie müssen die Dokumente oder Veranstaltungen in Stud.IP nicht löschen. Die Dokumente erhalten automatisch den Lizenzstatus "Lizenz ungeklärt" und können ab 1.1.2017 nicht mehr heruntergeladen werden.

Mehr Informationen finden Sie

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

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