Spätestens am 17. Januar 2022 müssen alle Lesesaalbücher, die während der Sonderausleihe Weihnachten/Neujahr ausgeliehen wurden, zurückgegeben werden.
Eine Verlängerung dieser Leihfristen ist nicht möglich!
Auch in 2022 gibt es bis auf Weiteres die 14-tägige Ausleihe von Lesesaalliteratur - auch hier gilt: keine Verlängerung möglich. Detaillierte Information
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Magazinbücher
Beachten Sie die Leihfristen im Benutzerkonto des Suchportals und verlängern Sie gebenenfalls die Leihfristen, soweit möglich.
Rückgabe per Post
Die Rückgabe ausgeliehener Bücher ist auch per Post möglich. Verpacken Sie die Bücher sorgfältig und planen Sie die Postlaufzeiten mit ein.
Zentrale Information. Durchwahl Ausleihschalter Zentralbibliothek 0851 509-1610