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Lernplatzverweis bei Nichteinhalten der Maskenpflicht

| Lesedauer: 1 Min.

Die aktuelle Fassung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schreibt weiterhin während des gesamten Aufenthaltes in Bibliotheken eine FFP2-Maskenpflicht vor. Update ab 2.Sept.2021: vorgeschrieben ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz.

Leider nimmt die Bereitschaft, sich an diese Vorgaben zu halten, rapide ab.

Da wir im Interesse der Gesamtheit der Studierenden eine Schließung der Lesesäle unbedingt vermeiden wollen und die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass Ermahnungen häufig nicht angenommen werden, ändern wir ab morgen, Freitag den 30.7., unsere Aufsichtsfunktion in folgender Weise: Bereits bei einmaligen Verstößen gegen die Maskenpflicht wird ein Lernplatzverweis für diesen Tag ausgesprochen.

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