Medien, deren Leihfrist am 27. oder 28. Februar endet, können aufgrund der Schließung der Zentralbibliothek am Wochenende auch noch am 1. März abgegeben werden, ohne dass Mahngebühren entstehen.
Kulanzrückgabe bis Montag - Keine Mahnung!
Medien, deren Leihfrist am 27. oder 28. Februar endet, können aufgrund der Schließung der Zentralbibliothek am Wochenende auch noch am 1. März abgegeben werden, ohne dass Mahngebühren entstehen.