Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 03. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte "Basisschutzmaßnahmen" in bestimmten Bereichen.
Bayern setzt daher die Basisschutzmaßnahmen um. Vor diesem Hintergrund wird mit Inkrafttreten zum Sonntag, dem 3. April 2022, eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022 gilt und den Rahmen der Basisschutzmaßnahmen ausschöpft.