Leihfrist endet am 27. oder 28. Februar? Rückgabe am Mo, 1. März ist ausreichend
Kulanzrückgabe bis Montag - Keine Mahnung!
Medien, deren Leihfrist am 27. oder 28. Februar endet, können aufgrund der Schließung der Zentralbibliothek am Wochenende auch noch am 1. März abgegeben werden, ohne dass Mahngebühren entstehen.
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