Ab Donnerstag, 17. Februar 2022 gilt gemäß der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) an Hochschulen und Bibliotheken die 3G-Regel (Geimpft – Genesen – Getestet).
Getestet: negativer PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) oder Antigentest („Schnelltest“), maximal 24 Stunden alt. Antigentests zur Eigenanwendung (Selbsttests) gelten nicht als ausreichender Nachweis.
Bibliothekszutritt haben auch Personen ohne 3G-Nachweis, allerdings eingeschränkt lediglich für die Abholung und Rückgabe von Medien. Der Zugang zu den Lesesaalbereichen und damit auch zu den Freihandbeständen ist nur mit 3G-Nachweis möglich.