Dissertation veröffentlichen
Um der Veröffentlichungspflicht für Ihre Dissertation nachzukommen, haben Sie an der Universität Passau folgende Optionen:
Die Promotionsordnungen aller Fakultäten ermöglichen die Erfüllung der Veröffentlichungspflicht durch die elektronische Veröffentlichung auf dem Dokumentenserver OPUS Passau.
Direkt zu OPUS Passau
Die Grafik zeigt die Schritte einer OPUS-Veröffentlichung.
Schritt 1: PDF hochladen
Zunächst laden Sie die PDF-Version Ihrer Doktorarbeit hoch und machen begleitende Angaben: Autor, Titel, Abstract, Betreuer bzw. Gutachter, Datum der mündlichen Prüfung, Schlagwörter etc.
Schritt 2: Abgabe gedruckter Exemplare
Zusätzlich zum Hochladen der PDF-Version ist die Abgabe gedruckter und gebundener Exemplare Ihrer Dissertation an die Universitätsbibliothek erforderlich. Die Abgabe kann persönlich oder per Post/Hauspost erfolgen.
Abgabestelle: OPUS-Team der Universitätsbibliothek, Zentralbibliothek, Innstraße 29, Raum 233
Geforderte Printexemplare: Philosophische Fakutät: 3 Ex., Wiwi-Fakultät: 4 Ex., Informatik/Mathematik: 2 Ex. , Juristische Fakultät: 1 Ex.
Die Exemplare müssen dauerhaft haltbar gebunden sein. Ring- oder Spiralbindungen werden nicht angenommen.
Schritt 3: unterschriebene Einverständniserklärung abgeben
Die nach dem Hochladen zum Ausdruck angebotene Einverständniserklärung mit der notwendigen Rechteabtretung unterschreiben und dem OPUS-Team der Universitätsbibliothek zukommen lassen. Dabei geben Sie der Universität lediglich ein einfaches Nutzungsrecht nach § 53 UrhG, die weiteren Nutzungsrechte bleiben bei Ihnen.
Ausführliche Informationen und Upload-Formular, siehe OPUS Passau / Dissertation / Abgabe / Bestätigung
Zweitveröffentlichung in OPUS Passau
Möglich ist auch eine Zweitveröffentlichung auf OPUS Passau, nachdem die Erstveröffentlichung als gedruckte Publikation bei einem Verlag erfolgt ist. In diesem Fall dürfen Sie nicht versäumen, sich im Autorenvertrag mit dem Verlag Ihrer Erstveröffentlichung das Recht zur elektronischen Zweitpublikation vorzubehalten.
Die Juristische Fakultät, die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät und die Fakultät für Informatik und Mathematik lassen auch die "Copy-Shop-Option" zu: die Dissertation in einem Copy-Shop drucken und binden lassen und eine vorgeschriebene Anzahl an die Universitätsbibliothek liefern. In der Promotionsordnung der genannten Fakultäten ist die geforderte Anzahl nachzulesen. Die Philosophische Fakultät akzeptiert diese Abgabeform nicht mehr, erlaubt sind hier lediglich die elektronische Veröffentlichung in OPUS sowie die Verlagsveröffentlichung.
Alle Promotionsordnungen der Universität Passau
Kostengünstiger wird es für Sie, wenn Sie die Dissertation auf OPUS Passau elektronisch veröffentlichen. Dann reduziert sich die Anzahl der Pflichtexemplare. Je nach Fakultät werden 1-4 Exemplare gefordert (siehe oben).
Wenn Sie Ihre Dissertation als Buch oder in einem bzw. mehreren Zeitschriftenbeiträgen bei einem Verlag veröffentlichen, reduziert sich die Anzahl der Exemplare, die Sie bei der Universitätsbibliothek abgeben müssen. Auskunft über die Anzahl der Exemplare, die Sie abgeben müssen, gibt die jeweilige Promotionsordnung.
Gerne können Sie Ihre bei einem Verlag erstpublizierte Dissertation nach Abklärung der Verwertungsrechte zusätzlich auf OPUS Passau zweitveröffentlichen (siehe oben).