Mahnungen
- Achten Sie auf die E-Mail-Benachrichtigungen der Bibliothek! Wir erinnern vorab per E-Mail an die universitäre Mailadresse, wenn die Leihfrist bald abläuft (nicht bei Nacht- oder Wochenendausleihe). Wie komme ich an meine Uni-E-Mails?
- Sie können jederzeit Ihr Bibliothekskonto einsehen, um Leihfristen im Blick zu haben. zum Bibliothekskonto
- Entliehene Medien können auch per Post an die Bibliothek zurückgeschickt werden.
Achten Sie auch darauf:
Widerruf der Verlängerung - die Bibliothek fordert ein Buch vor Ablauf der verlängerten Leihfrist zurück, weil ein anderer Benutzer das Buch vorgemerkt hat.
Rückgabepflicht auch während der Semesterferien - auch wenn eine Leihfrist während der vorlesungsfreien Zeiten endet, bleibt die Rückgabepflicht zum regulären Fristende bestehen! In Ausnahmefällen können in der vorlesungsfreien Zeit Verlängerungswünsche auch telefonisch an den Ausleihschalter der Zentralbibliothek gerichtet werden (Tel. 0851/509-1628), siehe auch Leihfrist verlängern.
Wird die Leihfrist überschritten, fordert die Universitätsbibliothek kostenpflichtig zur Rückgabe auf. Das Mahnschreiben mit dem Gebührenbescheid geht an die im Campus-Portal als Kontaktadresse angegebene Adresse.
Mahnungen - Kosten
Mahnung | Gebühren |
---|---|
1. Mahnung | 7,50 € |
2. Mahnung | zusätzlich 10 € |
3. Mahnung | zusätzlich 29,40 € |
Bitte beachten: Gebühren für 2. und 3. Mahnungen schließen die vorhergehenden Gebühren nicht mit ein! Jede Mahnung muss für sich bezahlt werden.
Fragen?
Sie haben eine Mahnung erhalten und haben dazu eine Frage?
Die Ansprechpersonen in der Mahnzentrale können Sie tagsüber unter der Telefonnummer 0851/509-1656 oder -1620 erreichen.
Kontaktformular Mahnzentrale
Rund um die Uhr können Sie das Kontaktformular der Mahnzentrale nutzen und dort Ihre Rückfragen stellen.
Mahnungen - Bezahlweise
Eine Bareinzahlung der Mahngebühren am Ausleihschalter ist nicht möglich. Die Gebühren können nur durch Überweisung an die Staatsoberkasse Landshut beglichen werden.
Mahngebühren bitte überweisen an die
Staatsoberkasse Landshut
Bayerische Landesbank München
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
BIC: BYLADEMM
Bitte im Verwendungszweck UB-Benutzernummer und Namen angeben!
Solange die Entleiherin bzw. der Entleiher der Aufforderung zur Rückgabe nicht nachkommt, bleibt er von der Ausleihe und von der Verlängerung gesperrt.
Vgl. hierzu: Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) vom 18.08.1993 (BayGVBl 1993, S. 635 ff.), Kostengesetz vom 20.2.1998 (BayGVBl, 1998 S. 43 ff.) in der jeweils geltenden Fassung und Kostenverzeichnis vom 18.7.1995 (BayGVBl, 1995 S. 454) in der jeweils geltenden Fassung.
Rückgabe entliehener Medien
Die entliehenen Medien müssen dort zurückgegeben werden, wo sie ausgeliehen (und verbucht) wurden:
- Lesesaalbestand an der jeweiligen Lesesaaltheke
- Magazinliteratur und Fernleihmedien am Ausleihschalter der Zentralbibliothek
In der Staatlichen Bibliothek, Michaeligasse 11, dürfen alle ausgeliehenen Medien, auch Medien der Universitätsbibliothek und Fernleihmedien, zurückgegeben werden.
Rückgabe auf dem Postweg
Die Rückgabe per Post ist für alle Medien möglich. Adressieren Sie an die Haus- und Paketadresse:
Universitätsbibliothek Passau
Innstr. 29
Ausleihschalter
94032 Passau
Verpacken Sie die Bücher gut, um Beschädigungen zu vermeiden.
Vermeiden Sie Mahnungen, indem Sie die Bücher rechtzeitig zurücksenden - planen Sie die Postlaufzeiten mit ein!